(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Polizeipräsidium Freiburg
Ein 60-jähriger Mann aus Kenzingen wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Arbeitslosengeldbezieher verschwieg dem Jobcenter Emmendingen seine Tätigkeit im Gesundheitswesen, die er im September 2023 aufnahm. Dadurch erhielt er zwischen September und Dezember 2023 rund 3.800 Euro zu Unrecht. Neben der Geldstrafe muss er den Betrag an das Jobcenter zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Moderne Datenabgleiche halfen, den Betrug aufzudecken.