(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Freiburg
Die anhaltende Trockenheit könnte in Freiburg bald Folgen für Gartenbesitzer und Hobbygärtner haben. Die Stadt weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und anderen öffentlichen Gewässern verboten werden kann, wenn die Wasserstände weiter sinken.
Entscheidend ist dabei der Pegelstand der Dreisam in Ebnet. Sobald dieser unter 42 Zentimeter fällt, gilt nach Angaben der Stadt ein Wasserentnahmeverbot für die Freiburger Gewässer. Das verbleibende Wasser soll dann ausschließlich dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren dienen.
Wer in diesem Fall Gärten, Beete oder Grünflächen bewässern möchte, muss auf Leitungswasser, Zisternen oder gespeichertes Regenwasser zurückgreifen.
Unabhängig vom Pegel der Dreisam gilt das Verbot auch dann, wenn kleinere Bäche oder Flüsse weniger als zehn Zentimeter Wasser führen. Die Stadt macht zudem darauf aufmerksam, dass das künstliche Aufstauen von Gewässern zur Wasserentnahme grundsätzlich verboten ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar als Straftat geahndet werden.
Der aktuelle Pegelstand der Dreisam kann jederzeit online oder über eine städtische Telefonansage abgefragt werden.
Hintergrund der Regelung sind die trockenen Wochen und die damit verbundenen sinkenden Wasserstände in den Freiburger Gewässern.





