FREIBURG

Freiburg: Prozess nach mutmaßlichen Raubversuchen und Angriffen

Zwei mutmaßliche Raubversuche und mehrere Körperverletzungen beschäftigen am Dienstag, 3. November 2026, das Amtsgericht Freiburg. Eine 35-jährige Frau aus Deutschland muss sich vor dem Schöffengericht verantworten. Sie soll unter anderem zwei Frauen am Hauptbahnhof und in der Eschholzstraße angegriffen haben. Die Angeklagte befindet sich derzeit in Haft.

Frau am Hauptbahnhof geschlagen

Der erste Vorwurf betrifft einen Vorfall vom 5. Januar 2026 am Freiburger Hauptbahnhof.

Nach Angaben des Amtsgerichts soll die Angeklagte eine Frau aufgefordert haben, ihr die Handtasche samt Kreditkarte zu übergeben. Dabei soll sie an der Tasche gezogen und der Frau in den Bauch geschlagen haben.

Als die Betroffene laut um Hilfe rief, soll die 35-Jährige von ihr abgelassen haben und geflüchtet sein.

Zweiter mutmaßlicher Raubversuch in der Eschholzstraße

Am 12. Januar soll die Angeklagte eine weitere Frau in der Eschholzstraße angegriffen haben.

Laut Anklage zog sie an deren Rucksack und Haaren und versuchte vergeblich, ihr das Handy aus der Hand zu reißen.

Zwei Tankstellenmitarbeiter verletzt

Weitere Vorwürfe betreffen eine Tankstelle in der Eschholzstraße.

Dort soll die 35-Jährige am 19. April trotz eines bestehenden Hausverbots das Geschäft betreten haben. Als ein Mitarbeiter sie zum Ausgang brachte, soll sie ihn körperlich angegriffen und verletzt haben.

Kurze Zeit später soll sie in der Tankstelle eine Dose Bier gestohlen haben. Einen weiteren Mitarbeiter, der sie daraufhin festhielt, soll sie durch Schläge und Tritte verletzt haben.

Verhandlung beginnt am 3. November

Der Prozess beginnt am Dienstag, 3. November 2026, um 9 Uhr im Sitzungssaal 4 des Amtsgerichts Freiburg in der Kaiser-Joseph-Straße 257a.

Verhandelt wird unter anderem wegen versuchten Raubs in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen sowie weiterer Körperverletzung.

Ob sich die Vorwürfe bestätigen, muss das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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