Die Mietpreisbremse soll in Freiburg auch über Ende 2026 hinaus gelten. Die Landesregierung will die entsprechenden Regelungen verlängern und hat die Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben. Eine endgültige Entscheidung steht damit noch aus.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen die Miete grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neben der Mietpreisbremse sollen auch die besonderen Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist verlängert werden.
Die Freiburger Grünen-Landtagsabgeordnete Nadyne Saint-Cast begrüßt die geplante Verlängerung. Bezahlbares Wohnen entscheide darüber, ob Menschen sich das Leben in ihrer Stadt noch leisten könnten, erklärte sie. Die Mietpreisbremse sei dabei aus ihrer Sicht ein Baustein für bezahlbare Mieten.
Gebietskulisse wird angepasst
Nach Angaben der Landesregierung soll die Gebietskulisse angepasst werden. Mannheim, Konstanz und Kehl sollen künftig zusätzlich von der Mietpreisbremse erfasst werden. Hintergrund ist eine Überarbeitung der Berechnungsgrundlage insbesondere mit Blick auf Hochschulstandorte. Weitere Änderungen an der Gebietskulisse sind nach Angaben vom Land derzeit nicht vorgesehen.
Nach Abschluss der Anhörung werden die Stellungnahmen ausgewertet. Anschließend sollen die Verordnungsentwürfe erneut dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Ziel vom Land ist eine nahtlose Fortführung über den 31. Dezember 2026 hinaus.







