(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg
In Freiburg sind Grundstückseigentümer aktuell zum Rückschnitt ihrer Pflanzen verpflichtet, um Verkehrswege und Verkehrsschilder frei von Überwucherung zu halten. Feuchtes Wetter lässt Pflanzen verstärkt wachsen, was Gehwege, Radwege und Laternen verdecken kann. Das Garten- und Tiefbauamt fordert deshalb, Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zu schneiden. Bis Ende Februar sind umfassendere Rückschnitte erlaubt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Regelung ist wichtig, denn bei Unfällen durch herabhängende Äste haften die Eigentümer.