(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Gemeinde Denzlingen (Drucksache 2026/De/057)
Denzlingen bereitet sich auf den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vor. Am Dienstag, 12. Mai 2026, entscheidet der Gemeinderat über das Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ab dem Schuljahr 2026/2027. Grundlage ist das bundesweite Ganztagsförderungsgesetz, das schrittweise einen Betreuungsanspruch für Grundschulkinder einführt.
Der Anspruch gilt zunächst für Erstklässler und umfasst an Werktagen bis zu acht Stunden Betreuung – auch in den Ferien. Die Gemeinde Denzlingen setzt dabei weiter auf die Zusammenarbeit mit dem AWO-Ortsverein Denzlingen und verzichtet auf die Einführung einer Ganztagsgrundschule.
Geplant ist eine Kombination aus Kernzeitbetreuung und Hortangebot. Die Kernzeitbetreuung der Gemeinde soll morgens ab 7.30 Uhr sowie mittags bis 13 beziehungsweise 13.30 Uhr stattfinden. Der Hort an der Schule übernimmt anschließend die Betreuung bis 15.30 Uhr oder 17 Uhr.
Damit wird laut Verwaltung die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Betreuungsdauer erfüllt. Auch in den Schulferien soll es künftig ein Betreuungsangebot von 7.30 bis 15.30 Uhr geben. Die Betreuung wird im Hort an der Schule in der Stuttgarter Straße organisiert.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass maximal 20 Schließtage pro Schuljahr erlaubt sind. Betreuungszeiten in den Herbst- und Weihnachtsferien wurden bereits festgelegt. Weitere Ferienzeiten sollen rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Noch offen ist die künftige Gebührenhöhe für die Betreuung. Laut Verwaltung hängt eine endgültige Entscheidung von den Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg ab.





