(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Freiburg

Seit dem 1. Mai gilt bundesweit das neue Namensrecht – und das Freiburger Standesamt ist vorbereitet. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, die von den erweiterten Möglichkeiten zur Namenswahl Gebrauch machen wollen, online einen Termin zur Namensänderung buchen.

Die Reform erlaubt es Ehepaaren nun erstmals, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen – mit oder ohne Bindestrich. Dieser kann künftig auch für gemeinsame Kinder als Geburtsname gelten. Selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen führen, dürfen Kinder nun Doppelnamen aus den jeweiligen Geburtsnamen erhalten.

Auch bei Scheidung wird die Änderung des Kindesnamens erleichtert – sowohl für minderjährige als auch volljährige Kinder. Auf der Website www.freiburg.de/namensrecht informiert das Standesamt umfassend über alle Neuerungen. Erklärvideos, mitentwickelt von der Freiburger Standesamtsleiterin Dominique Kratzer, zeigen, wie Namensänderungen ablaufen.

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