TOP-NEWS

Rust: Haftstrafe nach Kindesmissbrauch ist rechtskräftig

Nach dem sexuellen Missbrauch von einem sechsjährigen Mädchen im Zusammenhang mit einem Besuch im Erlebnisbad Rulantica in Rust ist das Urteil rechtskräftig. Ein 31-jähriger Mann muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Nebenklage zurückgewiesen. Damit steht die vom Landgericht Freiburg am 4. März 2026 verhängte Freiheitsstrafe endgültig fest.

Die Nebenklage hatte eine Verurteilung auch wegen Aussetzung sowie eine höhere Freiheitsstrafe erreichen wollen. Damit hatte sie keinen Erfolg.

Bundesgerichtshof bestätigt die Haftstrafe

Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige, gefährlicher Körperverletzung und Entziehung einer Minderjährigen verurteilt.

Die ursprüngliche Entscheidung umfasste außerdem eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Nebenklage als unbegründet. Allerdings änderte er den Schuldspruch in einem Punkt: Die zusätzliche Verurteilung wegen Körperverletzung entfällt.

An der Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten ändert sich dadurch nichts.

Tat ereignete sich im August 2025

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für große Aufmerksamkeit gesorgt.

Nach den im ursprünglichen Verfahren bekannt gewordenen Angaben hatte der Mann am 9. August 2025 ein damals sechsjähriges Mädchen aus dem Bereich eines Erlebnisbads in Rust gelockt und in ein angrenzendes Maisfeld gebracht.

Dort kam es zu den später gerichtlich abgeurteilten Straftaten. Das Kind konnte sich anschließend entfernen und wurde im Bereich Kappel-Grafenhausen aufgegriffen.

Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe nach den damaligen Berichten bereits zu Beginn des Prozesses eingeräumt.

Verfahren ist abgeschlossen

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die rechtliche Überprüfung des Urteils abgeschlossen.

Die von der Nebenklage angestrebte höhere Strafe wurde nicht verhängt. Die Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten ist nun rechtskräftig.

BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner