In Herbolzheim steht am Sonntag, 25. Oktober 2026, eine wichtige Entscheidung an: Soll das historische Schindlerhaus in der Friedrichstraße 32 erhalten bleiben oder für ein neues Bauprojekt abgerissen werden? Darüber können die Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerentscheid abstimmen.
Es geht nicht nur um ein einzelnes Gebäude. Mit dem geplanten Neubau sollen unter anderem Wohnungen, Räume für das Deutsche Rote Kreuz (DRK), eine Arztpraxis und ein Mehrzweckraum entstehen.
Bürgermeister und Gemeinderat möchten an den bisherigen Plänen festhalten. Die Bürgerinitiative „Erhaltung Stadtbild“ setzt sich dagegen für den Erhalt des Schindlerhauses ein.
Wie lautet die Frage auf dem Stimmzettel?
Die offizielle Abstimmungsfrage lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 23.04.2026 zur Vorlage 065/26 aufgehoben und dadurch der Verkauf des historischen Schindlerhauses, Friedrichstraße 32, und dessen Abriss verhindert wird?“
Das klingt kompliziert. Vereinfacht bedeutet es:
JA: Das Schindlerhaus soll nicht auf Grundlage des bisherigen Gemeinderatsbeschlusses verkauft und abgerissen werden. Der Beschluss wird aufgehoben und die Stadt muss neu planen.
NEIN: Der Gemeinderatsbeschluss bleibt bestehen. Der geplante Verkauf, der Abriss und das Neubauprojekt können auf dieser Grundlage weiterverfolgt werden.
Wichtig: Wer das Schindlerhaus erhalten möchte, muss mit Ja stimmen. Wer die bisherigen Neubaupläne unterstützt, stimmt mit Nein.
Was soll an der Friedrichstraße entstehen?
Der Gemeinderat hat am 23. April 2026 beschlossen, der Rendler Bau GmbH den Zuschlag für ein Bebauungskonzept zu erteilen.
Dafür soll das Schindlerhaus abgerissen werden.
Das Konzept sieht mehrere Nutzungen vor:
- 25 bis 30 Wohnungen in zentraler Lage
- Neue Räume für den DRK-Ortsverein mit einer Fahrzeughalle für drei Fahrzeuge, Umkleiden, Büro und Lagerflächen
- Eine barrierefrei erreichbare Arztpraxis
- Einen Mehrzweckraum für Vereine und Gruppen, den auch die benachbarte Kita Glühwürmchen nutzen könnte
- Tiefgaragenstellplätze und weitere Parkmöglichkeiten
Die Planungen sind noch nicht endgültig. Einzelheiten können sich im weiteren Verfahren ändern.
Warum wollen Bürgermeister und Gemeinderat den Neubau?
Bürgermeister Thomas Gedemer und der Gemeinderat sprechen sich dafür aus, den bisherigen Beschluss beizubehalten.
Sie verweisen darauf, dass der DRK-Ortsverein seit Jahren provisorisch in Containern untergebracht ist. Das Neubauprojekt soll eine dauerhafte Lösung schaffen und gleichzeitig zusätzlichen Wohnraum, eine Arztpraxis und Gemeinschaftsräume ermöglichen.
Nach Angaben der Stadt wurde zunächst auch eine Planung geprüft, bei der das Schindlerhaus erhalten geblieben wäre.
Diese Variante fand jedoch keinen Investor. Laut Stadt lehnten zehn angefragte Investoren das Vorhaben unter anderem wegen hoher Sanierungskosten, schwieriger Stellplatzlösungen und Problemen bei der Barrierefreiheit ab.
Die Stadt erwartet aus dem vorgesehenen Grundstücksverkauf Einnahmen von rund 916.000 Euro.
Warum will die Bürgerinitiative das Haus erhalten?
Die Bürgerinitiative „Erhaltung Stadtbild Herbolzheim“ widerspricht der Einschätzung, dass das Schindlerhaus für die geplante Entwicklung des Areals abgerissen werden muss. Nach ihrer Auffassung lassen sich der Erhalt des Gebäudes und neue Wohnungen, Räume für den DRK-Ortsverein sowie eine Arztpraxis miteinander verbinden.
Die Initiative verweist auf die Geschichte des 1909 errichteten Jugendstilhauses. Es wurde von der Tabakfabrikantenfamilie Schindler gebaut und ist heute eine Station des Herbolzheimer Tabakwegs.
Die Bürgerinitiative sieht darin einen wichtigen Teil der Stadtgeschichte. Auch das Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt, das Gebäude als erhaltenswert einzustufen, obwohl es rechtlich nicht unter Denkmalschutz steht.
Alternativkonzept mit bis zu 28 Wohnungen
Die Initiative hat einen eigenen Vorschlag für das Gelände entwickelt. Demnach könnte die Stadt das Schindlerhaus für rund 600.000 Euro sanieren und die Zahl der Wohnungen darin von bisher vier auf sieben bis acht erhöhen.
Die umliegenden Grundstücke könnten nach diesem Konzept weiterhin an einen Investor verkauft und neu bebaut werden. Insgesamt hält die Bürgerinitiative 25 bis 28 Wohnungen im gesamten Quartier für möglich. Auch die geplanten Räume für den DRK-Ortsverein und eine Arztpraxis sollen nach ihrer Vorstellung entstehen können.
Die Initiative argumentiert außerdem, dass die Stadt durch den Erhalt des Gebäudes langfristig Mieteinnahmen erzielen könnte. Eine Sanierung sei aus ihrer Sicht auch aus Klimaschutzgründen sinnvoll, weil vorhandene Bausubstanz weitergenutzt würde.
Ob sich dieses Alternativkonzept technisch und wirtschaftlich tatsächlich umsetzen lässt, ist allerdings nicht abschließend geklärt. Die Stadt verweist darauf, dass frühere Planungen mit Erhalt des Gebäudes keinen Investor gefunden haben.
Steht das Schindlerhaus unter Denkmalschutz?
Nein. Das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg hat das Gebäude im Juni 2026 begutachtet und festgestellt, dass es kein Kulturdenkmal ist.
Eine gesetzliche Pflicht zum Erhalt besteht deshalb nicht.
Allerdings empfiehlt das Landesamt, das Schindlerhaus als erhaltenswertes Gebäude auszuweisen. Darüber entscheidet der Gemeinderat.
Welche finanziellen Folgen könnte ein Ja haben?
Nach Berechnungen der Stadt würde bei einer Aufhebung des Beschlusses der erwartete Verkaufserlös von rund 916.000 Euro entfallen.
Für eine Sanierung des Schindlerhauses veranschlagt die Verwaltung derzeit etwa 600.000 Euro. Hinzu kämen laufende Unterhaltungskosten.
Die Stadt nennt außerdem bereits angefallene Ausgaben von rund 241.000 Euro. Diese Kosten sind allerdings unabhängig vom Abstimmungsergebnis bereits entstanden.
Bei einem Erhalt müsste zudem eine andere Unterbringung für den DRK-Ortsverein gefunden werden.
Die Zahlen sind Schätzungen und Berechnungen der Stadt. Wie eine alternative Planung konkret aussehen und was sie kosten würde, steht noch nicht fest.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Erstens müssen mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.
Zweitens müssen mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten in Herbolzheim und den Ortsteilen mit Ja stimmen. Das ist das sogenannte Zustimmungsquorum.
Ein Beispiel: Eine knappe Mehrheit für Ja reicht nicht aus, wenn insgesamt zu wenige Stimmberechtigte mit Ja abgestimmt haben.
Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss und ist grundsätzlich drei Jahre bindend.
Wer darf abstimmen und wo?
Stimmberechtigt sind grundsätzlich Deutsche ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Herbolzheim leben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen gelten entsprechend.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsorte:
- Kernstadt Herbolzheim: Breisgauhalle, Moltkestraße 68
- Wagenstadt und Tutschfelden: Bürgerhaus Tutschfelden, Weinstraße 1
- Bleichheim und Broggingen: Lerchenberghalle Broggingen, Dorfmattenstraße 4
Die reguläre Frist für die Beantragung der Briefwahl ist bereits abgelaufen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung nach Angaben der Stadt noch bis Sonntag um 15 Uhr möglich.
Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Wann gibt es das Ergebnis?
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt.
Voraussichtlich gegen 18:45 Uhr tritt der Gemeindewahlausschuss im Bürgersaal des Rathauses öffentlich zusammen, um das Ergebnis festzustellen.
Anschließend soll es am Rathaus bekannt gegeben und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.stadt-herbolzheim.de/buergerentscheid.

