FREIBURG

Freiburg: Gefahr durch nasses Laub – wer Gehwege räumen muss

Nach dem Dauerregen sind Gehwege in und um Freiburg durch nasses Laub rutschig. Grundstücksanlieger müssen die Wege in der Regel selbst reinigen.

Rutschgefahr in Freiburg: Wer jetzt das Laub wegräumen muss

Nasses Herbstlaub kann Gehwege in gefährliche Rutschflächen verwandeln. Nach dem Dauerregen am Wochenende ist deshalb auch in Freiburg Vorsicht geboten. Was viele nicht wissen: Für die Reinigung der Gehwege ist in der Regel nicht die Stadt zuständig, sondern die Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke.

Darauf macht der Freiburger Hausmeisterservice OC-Gebäudeservice aufmerksam und verweist auf die Gehwegreinigungssatzung der Stadt.

Mindestens einmal pro Woche reinigen

Nach der Freiburger Gehwegreinigungssatzung müssen Anlieger die Gehwege vor ihren Grundstücken nach Bedarf reinigen, mindestens jedoch einmal pro Woche.

Dazu gehört auch, Laub, Unkraut und Schmutz zu entfernen. Die Reinigungspflicht umfasst laut Mitteilung außerdem die Baumscheiben rund um Straßenbäume.

Besonders nach Regen oder Sturm kann es notwendig sein, häufiger zu kehren. Nasses Laub ist vor allem auf Treppen und glatten Gehwegflächen rutschig.

Für bestimmte Straßen übernimmt die Stadt die Reinigung gegen eine Gebühr. Welche Straßen dazugehören, ist in der Straßenliste zur Satzung geregelt.

Laub darf nicht in Gullys oder Bächle

Beim Zusammenkehren gibt es ebenfalls Regeln: Das Laub darf nicht einfach in Straßenrinnen, Gullys, Freiburger Bächle oder auf Radwege geschoben werden.

Es kann dort Wasserabläufe verstopfen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Auch Hofabläufe, Schmutzfangeimer und Dachrinnen sollten im Herbst regelmäßig kontrolliert werden. Sind sie durch Laub blockiert, kann sich Regenwasser stauen.

Das gesammelte Laub kann über die Biotonne oder eine Grünschnittannahmestelle entsorgt werden.

Wer haftet, wenn jemand ausrutscht?

Wird die Reinigungspflicht verletzt und kommt dadurch jemand zu Schaden, können Haftungsfragen entstehen. Ob tatsächlich eine Haftung besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Eigentümer können die Gehwegreinigung beispielsweise an Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Nach Angaben des Hausmeisterservices müssen sie jedoch weiterhin darauf achten, dass die vereinbarten Aufgaben erfüllt werden.

Wer für die Reinigung verantwortlich ist, sollte deshalb eindeutig geregelt sein.

Die Freiburger Gehwegreinigungssatzung und die zugehörige Straßenliste sind über die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de abrufbar.

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