SÜDBADEN & BADEN-WÜRTTEMBERG

Handwerk in Südbaden: Neue Regeln für Azubi-Kurse

Die überbetriebliche Ausbildung im südbadischen Handwerk soll neu geregelt werden. Die Handwerkskammer Freiburg will einheitlichere Vorgaben für Durchführung, Finanzierung sowie Unterbringung schaffen. Fahrtkosten sollen grundsätzlich nicht erstattet werden. Zunächst muss die Vollversammlung der Kammer über die Neufassung entscheiden.

Die überbetriebliche Ausbildung, kurz ÜBA, ergänzt die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. Auszubildende lernen dabei in Lehrwerkstätten und Bildungszentren praktische Inhalte, die der eigene Ausbildungsbetrieb beispielsweise wegen seiner Größe, Spezialisierung oder technischen Ausstattung nicht vollständig vermitteln kann.

Der bisherige Grundsatzbeschluss der Handwerkskammer stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hätten sich unterschiedliche Regelungen und Verwaltungspraktiken entwickelt. Diese will die Kammer nun vereinheitlichen.

Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet

Neu geordnet werden sollen unter anderem die Finanzierung und der Umgang mit zusätzlichen Kosten. Künftig soll klarer zwischen ÜBA-Umlage, Gebühren, Kostenerstattungen und weiteren Finanzierungsquellen unterschieden werden. Damit will die Kammer unterschiedliche Behandlungen einzelner Gewerke und Quersubventionierungen vermeiden.

Auch für Fahrt und Unterbringung sind einheitliche Regeln vorgesehen. Fahrtkosten sollen grundsätzlich nicht erstattet werden. Ist eine tägliche An- und Abreise wegen Entfernung oder langer Fahrtzeit nicht zumutbar, kann eine Unterbringung organisiert, übernommen oder bezuschusst werden.

Das ist auch deshalb relevant, weil die Kurse je nach Beruf weit außerhalb des Kammerbezirks stattfinden können. Während unter anderem Anlagenmechaniker, Feinwerkmechaniker, Friseure, Maler und Lackierer, Metallbauer oder Schreiner ihre ÜBA ganz oder teilweise in den Gewerbe Akademien der Handwerkskammer Freiburg absolvieren, führen andere Ausbildungswege beispielsweise nach Karlsruhe, Stuttgart, Ulm oder sogar Lübeck.

Regelung betrifft Kammerbezirk in Südbaden

Die Handwerkskammer Freiburg ist für fast 16.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 100.000 Beschäftigten und rund 6.500 Auszubildenden in Freiburg sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenau und Lörrach zuständig.

Der Berufsbildungsausschuss empfiehlt der Vollversammlung, die neuen Grundsätze zu beschließen. In Kraft treten können sie anschließend nach der erforderlichen Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde. Einen konkreten Zeitpunkt nennt die Handwerkskammer in ihrer Mitteilung nicht.

Bild: Handwerkskammer Freiburg, Sina Graziani-Leppert

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