In Weil am Rhein bleibt offenes Feuer im öffentlichen Raum im Rahmen vom Grillverbot bis zum 30. September verboten. Die Stadt hat ihre Polizeiverordnung wegen der weiterhin erhöhten Wald- und Graslandbrandgefahr verlängert. Das Verbot gilt auch für öffentliche Grillstellen und mitgebrachte Grills.

Betroffen sind sämtliche öffentlichen Bereiche, darunter Parks, Grünanlagen, Uferbereiche und öffentliche Plätze. Die Regelung war ursprünglich am 25. Juni in Kraft getreten.

Nach Angaben der Stadt haben sich Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex zwischenzeitlich zwar verbessert. Eine dauerhafte Entspannung sieht die Verwaltung jedoch nicht. Sie verweist auf die weiterhin starke Austrocknung der Böden und Vegetation im Süden Deutschlands.

Dadurch könnten bereits kleine Zündquellen Brände auslösen, die sich schnell ausbreiten. Die Stadt sieht dabei Gefahren für Menschen, Sachwerte und die Natur sowie das Risiko mehrerer gleichzeitiger Einsätze für die Feuerwehr.

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt kann zudem mitgebrachte Grills oder vergleichbare Gegenstände einziehen.

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