(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
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Zwei riskante Überholmanöver am Hochrhein beschäftigen am kommenden Donnerstag die Amtsgerichte: In Bad Säckingen soll ein Autofahrer einen Stau über die Gegenfahrbahn überholt und einen Unfall verursacht haben. Bei Schönau endete ein Überholmanöver mit einem Ferrari in einem schweren Frontalzusammenstoß mit mehreren Verletzten.

Der erste Prozess beginnt am Donnerstag, 20. August, um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Bad Säckingen. Angeklagt ist ein damals 40 Jahre alter serbischer Staatsangehöriger. Er muss sich wegen Gefährdung vom Straßenverkehr verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen stand der Mann am 13. März 2025 mit einem Daimler-Benz E 300DE auf der Friedrichstraße in Bad Säckingen im Stau. Schließlich soll er nach links ausgeschert sein und die wartenden Fahrzeuge über eine Abbiegespur, eine Sperrfläche und die Gegenfahrbahn überholt haben.

Als ihm ein Auto entgegenkam, soll der Angeklagte wieder auf die rechte Fahrspur gelenkt haben. Dort kollidierte er laut Anklage mit einem Citroën C2. Dessen Fahrer blieb unverletzt. Am Citroën entstand allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden von 1.250 Euro.

Ferrari kollidiert bei Schönau frontal mit Peugeot

Deutlich schwerere Folgen hatte laut Staatsanwaltschaft ein weiterer Fall, der am selben Tag vor dem Amtsgericht Schönau verhandelt wird. Der Prozess beginnt um 13 Uhr. Ein 58 Jahre alter Schweizer muss sich wegen Gefährdung vom Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen verantworten.

Der Mann soll am 27. September 2025 gegen 16.30 Uhr mit einem Ferrari 488 Pista Spider auf der Bundesstraße 317 von Schönau in Richtung Zell unterwegs gewesen sein. Er befand sich laut Anklage zusammen mit weiteren Ferraris auf einer organisierten Ausfahrt.

Vor einer nicht einsehbaren scharfen Rechtskurve soll der 58-Jährige auf die Gegenfahrbahn ausgeschert sein, um ein Auto zu überholen. Dort kam ihm ein Peugeot 207 mit vier Menschen entgegen. Ein Ausweichen war laut Staatsanwaltschaft nicht mehr möglich. Ferrari und Peugeot stießen frontal zusammen.

Alle vier Menschen im Peugeot sowie die Beifahrerin vom Ferrari-Fahrer wurden verletzt. Eine Person im Peugeot erlitt schwere Verletzungen. Auch der Angeklagte selbst wurde verletzt.

An beiden Autos entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dem 58-Jährigen droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung von seiner Fahrerlaubnis für Deutschland.

Für beide Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss vom jeweiligen Verfahren die Unschuldsvermutung. Die Termine und Uhrzeiten können sich laut Staatsanwaltschaft noch ändern.

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