(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Vorlage DRS 62a/2026)
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Die angespannte Finanzlage vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat jetzt konkrete Folgen für die Verwaltung, Schulen und mehrere Haushaltsbereiche. Der Kreistag soll am Montag, 20. Juli, eine differenzierte Haushaltssperre beschließen, die bereits einen Tag später in Kraft treten würde.

Eine vorläufige allgemeine Haushaltssperre gilt bereits seit dem 1. Juli. Sie war vom Landrat angeordnet worden und läuft am 20. Juli aus. Ab dem 21. Juli soll sie durch gezielte Einschränkungen ersetzt werden. Damit will der Landkreis verhindern, dass weitere Haushaltsmittel unkontrolliert abfließen, ohne wichtige Investitionen und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben vollständig auszubremsen.

Spürbare Folgen hätte die Haushaltssperre zunächst für Neueinstellungen. Externe Bewerberinnen und Bewerber sollen grundsätzlich frühestens zum 1. Januar 2027 eingestellt werden. Ausgenommen sind niedriger eingruppierte Stellen unterhalb der Entgeltgruppe E9 beziehungsweise der Besoldungsgruppe A9. Ausbildungsplätze und Traineestellen bleiben ebenfalls von der Sperre ausgenommen.

Auch Beförderungen von Beamten sollen auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, sofern die Voraussetzungen dafür während der Haushaltssperre erfüllt werden.

Bei vielen laufenden Sachausgaben dürfen die Ämter nur noch maximal 90 Prozent vom ursprünglichen Haushaltsansatz verwenden. Das betrifft unter anderem Fortbildungen, Reisekosten, Dienst- und Schutzkleidung, Büromaterial, Beratungsleistungen und Projektkosten. Gleiches gilt für Büroausstattung und kleinere Anschaffungen.

Besonders betroffen sind auch die Schulen in Trägerschaft vom Landkreis. Ihre Budgets sollen auf 95 Prozent vom Ansatz für 2026 begrenzt werden. Dabei waren die Schulbudgets bereits bei der Haushaltsplanung gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent reduziert worden. Auch für die Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden sollen nur noch 95 Prozent der eingeplanten Mittel zur Verfügung stehen.

Bei sonstigen Investitionen, die nicht unmittelbar mit Baumaßnahmen zusammenhängen, gilt ebenfalls eine Grenze von 90 Prozent. Bereits laufende oder geplante Bauprojekte sowie dazugehörige Anschaffungen sollen dagegen weitergeführt werden.

Bestimmte Bereiche sind ausdrücklich von den Einschränkungen ausgenommen. Dazu gehören der Straßenbetrieb, vertragliche Verpflichtungen beim Breitbandausbau, Bauprojekte an kreiseigenen Gebäuden, Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie gesetzliche Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe.

Ebenfalls ausgenommen sind das Beteiligungsprojekt Hofgut Himmelreich und der Zeitreisebahnhof Schluchsee-Seebrugg. Der Landrat soll zudem weitere Ausnahmen genehmigen können, falls dem Landkreis sonst erhebliche Nachteile entstehen.

Freiwillige Leistungen, die bereits von früheren Sparpaketen betroffen sind, sollen ab dem 1. Dezember wieder aus der Haushaltssperre herausfallen.

Wie viel Geld die Maßnahme konkret einsparen soll, nennt die Vorlage nicht. Ziel ist es, das absehbare Defizit im laufenden Haushalt zu begrenzen und die finanzielle Handlungsfähigkeit vom Landkreis zu sichern.

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