(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landgericht Freiburg
Der Prozess um den Tod von einem achtjährigen Mädchen aus Bollschweil wird vor dem Landgericht Freiburg neu aufgerollt. Dem heute 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2025 seine Tochter getötet zu haben.
Die Verhandlung vor dem Schwurgericht beginnt am 1. Juli 2026 erneut. Hintergrund ist eine grundlegende Änderung im Verfahren: Ursprünglich war der Fall als Sicherungsverfahren geführt worden, weil ein psychiatrisches Gutachten von einer möglichen Schuldunfähigkeit des Mannes ausging.
Inzwischen liegt jedoch ein zweites vorläufiges Gutachten vor. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt gewesen sein soll. Deshalb wurde das ursprüngliche Verfahren ausgesetzt und nun als Strafverfahren neu angesetzt.
Der Fall hatte im Herbst 2025 weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Mann seine damals achtjährige Tochter in Bollschweil getötet haben. Das Kind konnte trotz eines größeren Rettungs- und Polizeieinsatzes nicht mehr gerettet werden.
Das Schwurgericht hat für das Verfahren mehrere Verhandlungstage angesetzt. Verhandelt wird am 1., 6., 13., 21. und 28. Juli sowie am 17. und 19. August im Zentralen Prozessgebäude in Freiburg.
Im Mittelpunkt des Prozesses wird nun neben der Aufarbeitung der Tat vor allem die Frage stehen, ob der Angeklagte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.





