(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landratsamt Emmendingen
Wegen anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände dürfen im Landkreis Emmendingen ab sofort keine Wassermengen mehr aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Das Landratsamt hat auf Grundlage einer bereits seit 2025 geltenden Rechtsverordnung das Wasserentnahme-Verbot aktiviert.
Am Dienstag, 16. Juni 2026, teilte die Behörde mit, dass die anhaltend geringen Niederschläge und die hohen Temperaturen zu einer kritischen Niedrigwassersituation geführt haben. Ziel des Verbots ist es, die Gewässer und deren Lebensräume zu schützen. Nur der Rhein ist von der Regelung ausgenommen.
Betroffen ist die ansonsten erlaubnisfreie Entnahme kleiner Wassermengen, etwa mit Gießkannen, Eimern oder ähnlichen Gefäßen. Wer Gartenpflanzen oder Beete bewässern möchte, darf dafür kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen oder Seen entnehmen.
Weiterhin erlaubt bleibt laut Landratsamt das Tränken von Vieh. Ebenfalls nicht betroffen sind genehmigungspflichtige Wasserentnahmen, etwa für Wasserkraftanlagen, die Landwirtschaft, die Bewässerung größerer Grünflächen oder gewerbliche Betriebe. Für diese Nutzungen bestehen bereits eigene behördliche Regelungen für Niedrigwasserphasen.
Die Rechtsverordnung greift automatisch, sobald der Abfluss am Pegel „Gutach/Elz“ auf 1,58 Kubikmeter pro Sekunde oder weniger sinkt. Nach Angaben des Landratsamts ist dieser Wert derzeit erreicht beziehungsweise unterschritten.





