(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Amtsgericht Freiburg
Vor dem Amtsgericht Freiburg beginnt am Dienstag, 16. Juni, ein Prozess gegen zwei 45 Jahre alte deutsche Staatsangehörige. Ihnen wird vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge in erheblicher Höhe nicht abgeführt zu haben.
Nach Angaben des Gerichts sollen die beiden Angeklagten als Betreiber mehrerer Barbershops, eines gemeinsam geführten Backshops sowie eines Zeitungszustellbetriebs in Freiburg zwischen 2019 und 2022 zahlreiche Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zudem sollen Arbeitnehmer teilweise nicht mit ihrem tatsächlichen Verdienst gemeldet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten deshalb Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 34 beziehungsweise 37 Fällen vor. Durch das Vorgehen sollen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 38.600 Euro beziehungsweise rund 222.600 Euro nicht an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt worden sein.
Die Verhandlung beginnt am Dienstag, 16. Juni, um 9 Uhr vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg.
Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.





