(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Waldkirch (Sitzungsvorlage 2026/042)

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Die gekürzten Kreditspielräume stellen die Stadt Waldkirch vor eine finanzielle Entscheidung mit Folgen für laufende Projekte. Der Gemeinderat soll am Mittwoch, 25. März 2026, über die Haushaltsverfügung 2026 entscheiden.

Konkret geht es um die Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg, das die ursprünglich geplanten Kreditermächtigungen auf 6 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen auf 3,5 Millionen Euro reduziert hat. Nach Angaben der Verwaltung kann die Haushaltssatzung nur dann rechtskräftig bekannt gemacht werden, wenn der Gemeinderat diesen Änderungen zustimmt.

Ohne diesen sogenannten Beitrittsbeschluss würde die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung bleiben. Laut Verwaltung hätte das direkte Auswirkungen: Neue Kredite könnten nicht aufgenommen werden, da die Mittel aus dem Vorjahr bereits ausgeschöpft sind. Laufende Investitionen könnten ins Stocken geraten, Baustopps wären möglich.

Eine alternative Option wäre eine Klage gegen die Haushaltsverfügung vor dem Verwaltungsgericht. Davon rät die Verwaltung jedoch ab. Sie schätzt die Erfolgsaussichten als gering ein und verweist darauf, dass auch in diesem Fall die Stadt zunächst handlungsunfähig bliebe.

Hintergrund ist laut Regierungspräsidium die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Aufsichtsbehörde kann in schwierigen Haushaltslagen Eingriffe vornehmen und etwa Anpassungen bei Ausgaben oder Einnahmen verlangen.

Mit einem Beitrittsbeschluss könnte die Stadt dagegen wieder Kredite aufnehmen und geplante Maßnahmen fortführen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf eine Klage zu verzichten und den geänderten Haushalt anzunehmen.

(Symbolbild KI-generiert)

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