(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Bürgerinitiative „Gewerbepark Breisgau erhalten“, zugespieltes juristisches Fachgutachten (Fachanwaltbüro Dohle Simon Schurig Tilgener)

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Die Erstaufnahmeeinrichtung in Gewerbepark Breisgau steht nach einem juristischen Fachgutachten im Zentrum neuer Kritik. Die Bürgerinitiative „Gewerbepark Breisgau erhalten“ aus Eschbach sieht für das Vorhaben keine tragfähige baurechtliche Grundlage und fordert, die Planungen sofort zu beenden. Heute habe man die zuständigen Behörden sowie die Mitglieder des Zweckverbands über Mitteilung und Gutachten informiert, teilt die Initiative mit.

Nach Darstellung der Bürgerinitiative kommt das beauftragte Fachanwaltsbüro zu dem Ergebnis, dass die Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbepark Breisgau mit bis zu 950 Plätzen im Regelbetrieb im ausgewiesenen Industriegebiet planungsrechtlich nicht zulässig sei. Das Land stütze die Planungen demnach auf eine Sonderregelung des Baugesetzbuchs, die ursprünglich für eine akute Unterbringungslage geschaffen worden sei. Diese Voraussetzung werde derzeit nicht erfüllt, argumentiert die Initiative und verweist dabei auf sinkende Zugangszahlen sowie geplante Kapazitätserweiterungen.

Zudem sieht die Initiative Risiken durch Lärm- und Umfeldbelastungen: In unmittelbarer Nähe befinden sich nach ihren Angaben mehrere Betriebe mit Betrieb auch nachts, außerdem werden eine Schießanlage sowie Flugbewegungen als zusätzliche Faktoren genannt. Die Bürgerinitiative befürchtet, dass dies zu Konflikten mit dem Rücksichtnahmegebot führen und auch Auswirkungen auf benachbarte Unternehmen haben könnte.

Die Initiative fordert nach eigenen Angaben ein verantwortungsvolles Vorgehen, um weitere Kosten zu vermeiden, und hofft, dass es nicht zu Klageverfahren kommt. Wie die zuständigen Stellen die Einschätzung bewerten, ist bislang nicht bekannt.

Bild: Marcel Hiller, BreisgauLIVE vor Ort (Archivbild vom Infomarkt in Eschbach)

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