(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
In Lörrach gilt seit dem 1. Oktober 2025: Bauanträge müssen ausschließlich digital über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) eingereicht werden. Papier- oder E-Mail-Anträge sind nicht mehr zulässig.
Die Grundlage bildet das 2023 verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren. Ziel ist es, die Bearbeitung transparenter und effizienter zu machen. Oberbürgermeister Jörg Lutz betonte die Vorteile für Bürgerinnen und Verwaltung gleichermaßen.
Weitere Informationen, ein Tutorial und Standards sind online unter www.loerrach.de/Baugenehmigung abrufbar.