An allen 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt seit Donnerstag, 15. Oktober, ein Alkoholkonsumverbot. Damit dürfen alkoholische Getränke in den öffentlichen Bereichen der DB-Bahnhöfe nicht mehr konsumiert werden. Die Regel betrifft damit auch die Bahnhöfe in Südbaden und der Region.
Das Verbot ist Bestandteil des Hausrechts der Deutschen Bahn. Mitarbeiter der DB Sicherheit sollen Personen bei ihren Kontrollgängen auf Verstöße ansprechen. Wer wiederholt gegen die Regel verstößt, muss mit einem Hausverbot rechnen.
Ausnahmen gibt es für die Gastronomie in den Bahnhöfen. Dort darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden. Auch verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin im Gepäck mitgeführt oder in Geschäften gekauft werden.
An knapp 40 größeren Bahnhöfen galt ein entsprechendes Verbot bereits zuvor. Nach Angaben der Bahn seien dort unter anderem weniger Müll und weniger Konflikte festgestellt worden. Eine von der DB angeführte repräsentative Umfrage ergab zudem eine Zustimmung von rund 80 Prozent.
Die neue Regel gilt nach Unternehmensangaben an rund 5.400 Stationen der DB InfraGO und etwa 300 Bahnhöfen der DB RegioNetz. Hinweise zum Alkoholverbot sollen an den jeweiligen Stationen ausgehängt werden.
Bild: Deutsche Bahn AG, Dominic Dupont

