SÜDBADEN & BADEN-WÜRTTEMBERG

Tötungsdelikt in Schweden: Verdächtiger aus Baden-Württemberg darf ausgeliefert werden

Ein 33-jähriger Deutscher darf zur Strafverfolgung wegen einem Tötungsdelikt an einer 29-jährigen Heilbronnerin nach Schweden ausgeliefert werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung mit Beschluss vom 28. September für zulässig erklärt. Der Tatverdächtige bleibt zunächst in Auslieferungshaft.

Der Mann aus dem Raum Karlsruhe steht im Verdacht, an dem Tötungsdelikt an der 29-Jährigen in Schweden beteiligt gewesen zu sein. Die mutmaßliche Tat ereignete sich nach Angaben des Gerichts in Schweden, dort wurde auch die Leiche der Frau gefunden.

Der 1. Strafsenat bestätigte zugleich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, einem Strafverfahren in Schweden Vorrang vor einer möglichen Strafverfolgung in Deutschland einzuräumen.

Gericht sieht Schwerpunkt des Verfahrens in Schweden

Für das Oberlandesgericht ist dabei unter anderem entscheidend, dass sowohl der Ort der mutmaßlichen Tat als auch der Fundort der Leiche in Schweden liegen. Dort befinden sich nach Angaben des Gerichts außerdem zentrale Beweismittel. Eine gerichtliche Aufklärung vor Ort entspreche deshalb auch dem Gedanken einer effizienten Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Haftbefehls.

Da der Tatverdächtige deutscher Staatsangehöriger ist, gelten besondere Voraussetzungen für eine Auslieferung. Die schwedischen Justizbehörden haben laut Oberlandesgericht zugesichert, dass der 33-Jährige im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung auf eigenen Wunsch nach Deutschland zurücküberstellt werden kann. Eine mögliche Freiheitsstrafe könnte er dann in Deutschland verbüßen.

Auslieferung innerhalb von zehn Tagen möglich

Die Auslieferung ist mit dem Beschluss noch nicht vollzogen. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sie wie angekündigt bewilligen, soll der 33-Jährige spätestens innerhalb von zehn Tagen nach dieser Entscheidung nach Schweden überstellt werden.

Bis dahin bleibt der Tatverdächtige aufgrund der Entscheidung vom Oberlandesgericht in Auslieferungshaft.

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