(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

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Mehr als 70.000 Euro zu Unrecht kassiert: Ein Ehepaar aus der Ortenau ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs am Jobcenter Lahr verurteilt worden. Nach Angaben des Hauptzollamts Lörrach bezogen die beiden von April 2020 bis Oktober 2023 als Bedarfsgemeinschaft Grundsicherungsleistungen, obwohl sie erhebliche eigene Einkünfte erzielten.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass beide während des gesamten Leistungszeitraums ein gut laufendes Gewerbe betrieben und gemeinsam mehr als 270.000 Euro einnahmen. Diese Einkünfte gaben sie in ihren Anträgen jedoch nicht an. Laut Zoll wickelte die Frau den Verkauf von Damenbekleidung über eine Social-Media-Plattform ab und ließ Zahlungen bar oder über Konten von Familienangehörigen laufen. Der Mann soll formal bei seinem Bruder angestellt gewesen sein, tatsächlich aber selbst das Dienstleistungsunternehmen geführt haben.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhob Anklage beim Amtsgericht Offenburg. Das Gericht verurteilte beide Angeklagte in acht Fällen zu jeweils einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung der erlangten Beträge an.

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