ORTENAUKREIS

Ortenaukreis: Fast 400.000 Euro Steuerschaden bei Diesel

Eine Kraftstoffkontrolle vom Hauptzollamt Lörrach bei einem Unternehmen im Ortenaukreis hat einen mutmaßlichen Steuerschaden von fast 400.000 Euro aufgedeckt. Nach Angaben vom Zoll hatte der Unternehmer große Mengen vermeintlich günstigen Diesel bestellt. Tatsächlich soll das Unternehmen mit sogenannten „Designer Fuels“ beliefert worden sein. Der Unternehmer hatte vorsorglich Selbstanzeige erstattet.

„Designer Fuels“ sind illegal gepanschte Kraftstoffgemische, die meist aus Diesel, Schmierstoffen, Hydrauliköl und Additiven bestehen und meist gezielt zur Steuerhinterziehung eingesetzt werden.

Bei der Kontrolle untersuchten Steueraufsichtsbeamte den Kraftstoff, der an den Betriebszapfsäulen für die firmeneigenen Transportfahrzeuge bereitgehalten wurde. Dabei stellten sie fest, dass der Dieselkraftstoff verfälscht war.

Nach Darstellung vom Hauptzollamt hatte das Unternehmen den Kraftstoff bei einem Händler in gutem Glauben als Diesel bestellt. Im weiteren Verlauf verdichteten sich jedoch die Hinweise, dass sogenannte Designer Fuels geliefert worden waren.

Fast 400.000 Euro mutmaßlicher Steuerschaden

Designer Fuels sind nach Angaben vom Zoll meist Gemische, die zu mindestens 80 Prozent aus Dieselkraftstoff sowie zwei oder drei weiteren Bestandteilen bestehen. Solche Gemische können als technische Öle deklariert und beispielsweise als Schalungs-, Schmieröl oder Korrosionsschutzmittel eingesetzt werden.

Bei einer solchen Verwendung können sie von der Energiesteuer befreit sein. Wird das Produkt jedoch so hergestellt, dass es als Kraftstoff verwendet werden kann, unterliegt es laut Zoll als Energieerzeugnis dem Energiesteuergesetz.

Im vorliegenden Fall soll dem deutschen Staat dadurch ein Steuerschaden von fast 400.000 Euro entstanden sein.

Ermittlungen gegen Unternehmer und Lieferanten

Der Unternehmer hatte nach Angaben vom Hauptzollamt vorsorglich Selbstanzeige erstattet. Dennoch musste gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren läuft noch.

Parallel ermitteln die Behörden gegen den Lieferanten. Weitere Angaben zum betroffenen Unternehmen, zur gelieferten Kraftstoffmenge oder zum Lieferanten macht das Hauptzollamt in seiner Mitteilung nicht.

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