Die geplante neue Brücke der L154 über die Bahnstrecke in Albbruck hat eine wichtige Genehmigungshürde genommen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau erlassen. Die bestehende Brücke aus dem Jahr 1960 weist nach Angaben der Behörde wesentliche Mängel auf.
Die Brücke ist Bestandteil der Landesstraße 154 zwischen Albbruck und Schachen. In Albbruck führt sie über die zweigleisige Bahnstrecke zwischen Basel und Konstanz. Das bestehende Bauwerk soll abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt werden.
Mit dem jetzt erlassenen Planfeststellungsbeschluss ist das Vorhaben genehmigt. Angaben dazu, wann die alte Brücke abgerissen wird, wann die Bauarbeiten beginnen oder welche Verkehrseinschränkungen während der Arbeiten vorgesehen sind, enthält die Medienmitteilung nicht.
Interessierte können den Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen beim Regierungspräsidium Freiburg einsehen. Zusätzlich liegen die Unterlagen vom 9. bis einschließlich 22. Oktober im Rathaus Albbruck aus.
Einzelheiten zur Einsichtnahme sowie zu möglichen Rechtsbehelfen werden nach Angaben vom Regierungspräsidium am 8. Oktober im Amtsblatt der Gemeinde Albbruck und auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht.

