(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach

Ein Leistungsbetrug sorgt dafür, dass laut Zoll nun ein Gewerbetreibender aus Freiburg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass der Mann zwischen September 2021 und Mai 2023 rund 59.000 Euro mit seinem Transportgewerbe verdiente. Diese Einkünfte verschwieg er dem Jobcenter, während er unrechtmäßig Arbeitslosengeld in Höhe von 19.000 Euro bezog.

Das Amtsgericht Freiburg sprach den 42-Jährigen schuldig. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen.

Bild: Hauptzollamt Lörrach

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