(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach
Jetzt wird es ernst für Kartenführerscheine, denn der Umtausch alter Führerscheine steht bevor: Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein im Scheckkartenformat erhalten hat, muss diesen laut Landratsamt Lörrach bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen. Die alten Dokumente verlieren nach Fristablauf ihre Gültigkeit.
Für den Pflichtumtausch kann der Antrag entweder persönlich oder postalisch gestellt werden. Das Antragsformular ist online verfügbar, muss aber ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit Passfoto sowie Kopien von Ausweis und Führerschein an die Führerscheinstelle geschickt werden.
Alternativ ist die Antragstellung auch bei der Gemeindeverwaltung möglich – unter anderem in Bad Bellingen, Grenzach-Wyhlen, Steinen oder Todtnau. Vor Ort werden die 26,50 Euro Gebühr direkt bezahlt. Bei Posteinsendung folgt die Rechnung schriftlich.
Das Landratsamt rät zur frühzeitigen Beantragung, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Sobald der neue Führerschein abholbereit ist, wird schriftlich benachrichtigt.