(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Wenn im Frühling die Spaten aus den Schuppen geholt werden, nimmt auch die Zahl der Gesetzesverstöße zu – zumindest im Außenbereich von Lörrach. Die Stadtverwaltung warnt aktuell Hobbygärtner vor unzulässigen Hütten, Hecken oder Zäunen. Wer im sogenannten Außenbereich gärtnert, darf zwar pflanzen und ernten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch baulich tätig werden.
Nach Angaben der Baurechtsbehörde dürfen dort weder massive Gerätehütten noch blickdichte Hecken oder Zäune errichtet werden, wenn es sich nicht um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt. Einzige Ausnahme: Grundstücke, die tatsächlich landwirtschaftlich betrieben werden. Für alle anderen, insbesondere Freizeitnutzer und Selbstversorger, gelten strikte Vorgaben.
Grundlage ist das Baugesetzbuch sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern muss die Bauwerke gegebenenfalls wieder entfernen. Die Stadt empfiehlt deshalb, vor dem Kauf oder Bau auf solchen Flächen die geltenden Regelungen genau zu prüfen.