(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach
Bis zum 1. Oktober 2025 gilt im Landkreis Lörrach eine Amnestie-Regelung für verbotene Springmesser. Besitzer können diese bis dahin straffrei und anonym bei den örtlichen Waffenbehörden abgeben.
Seit dem 31. Oktober 2024 sind Springmesser – Messer, deren Klingen per Knopfdruck ausfahren – in Deutschland grundsätzlich verboten. Verstöße können mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Erlaubt sind nur Modelle mit seitlich ausklappender Klinge bis 8,5 cm, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Die Abgabe ist in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und beim Landratsamt möglich.
In Weil am Rhein montags von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Rathausplatz 1), in Lörrach dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Luisenstr. 16) und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr beim Landratsamt Lörrach im Haus 2 (Palmstraße 3) sowie in Rheinfelden (Baden) mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Kirchplatz 2).
Termine sind nicht erforderlich, das Messer muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.