FREIBURG

Prozess in Freiburg: Bestatter soll Zahngold von Toten gestohlen haben

Ein ehemaliger Bestatter der Stadt Freiburg muss sich ab Montag, 12. Oktober, wegen schwerwiegender Vorwürfe vor dem Amtsgericht verantworten. Dem 63-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, in mehreren hundert Fällen Zahngold aus den Gebissen von zur Einäscherung vorgesehenen Leichen entnommen zu haben. Teilweise soll er dabei grobe Gewalt und Werkzeuge eingesetzt haben. Auch seine 41-jährige Ehefrau ist angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar im Prozess unter anderem Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Verwahrungsbruch in mindestens 250 Fällen vor. In 50 Fällen geht es zusätzlich um Diebstahl beziehungsweise um Beihilfe zu diesen Delikten. Über die Vorwürfe verhandelt das Schöffengericht.

Der Mann soll bis zum 31. Oktober 2024 als Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg beschäftigt gewesen sein und seine Anstellung für die mutmaßlichen Taten genutzt haben. Die Vorwürfe reichen bis ins Jahr 2013 zurück.

248.460 Euro durch Goldverkäufe

Neben Goldfüllungen, Goldbrücken, Goldkronen und Goldprothesen soll der Angeklagte den Verstorbenen auch Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände abgenommen haben.

Zwischen 2013 und 2024 sollen mehr als 8.411 Gramm Zahngold und rund 362 Gramm Goldschmuck für insgesamt 248.460 Euro verkauft worden sein.

Seine Ehefrau soll ihn nach dem Anklagevorwurf unterstützt haben. Ihr wird vorgeworfen, die spätere Veräußerung von Zahngold und Schmuck zugesagt und sich teilweise selbst an der Entnahme beteiligt zu haben.

Fotos eines Mordopfers weitergegeben?

Ein weiterer Vorwurf betrifft den 15. Juni 2023. Der Angeklagte soll auf dem Freiburger Hauptfriedhof Fotos eines weiblichen Mordopfers angefertigt und anschließend an Dritte verschickt haben.

Die Hauptverhandlung beginnt am Montag um 13.15 Uhr im Amtsgericht Freiburg. Ein Fortsetzungstermin ist für Mittwoch, 14. Oktober, um 9 Uhr vorgesehen.

Bei allen Vorwürfen handelt es sich um Anklagevorwürfe. Ob und in welchem Umfang sich das Ehepaar strafbar gemacht hat, muss das Gericht klären. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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