(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach

In Lörrach steht ein grundlegender Kurswechsel bei der Regelung der Prostitution bevor. Nach Aufforderung des Regierungspräsidiums Freiburg hat die Stadtverwaltung nun einen Entwurf für eine neue Sperrgebietsverordnung vorgelegt. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 1970, die ein vollständiges Verbot vorsah, ist mit aktuellen gesetzlichen Vorgaben unvereinbar – Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern dürfen Prostitution nicht grundsätzlich untersagen.

Der neue Entwurf setzt auf eine differenzierte und stark eingeschränkte Zulassung. Straßenprostitution bleibt im gesamten Stadtgebiet verboten. Wohnungsprostitution ist nur dann zulässig, wenn die Nutzung gelegentlich und in dauerhaft bewohnten Einheiten erfolgt. Terminwohnungen und bordellartige Betriebe sind grundsätzlich ausgeschlossen – erlaubt wären maximal zwei Standorte in den Gewerbegebieten Wiesentalstraße/Gewerbekanal und Blasiring, jeweils mit höchstens zwölf Betten.

Die Standortauswahl basiert auf einem Kriterienkatalog, der sensible Einrichtungen, Wohnnähe und Kontrollierbarkeit berücksichtigt. Orientierung boten vergleichbare Konzepte aus Freiburg, Offenburg und Friedrichshafen. Die Stadt will mit dem Vorstoß rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen, Nutzungskonflikte vermeiden und den Schutz sensibler Bereiche gewährleisten.

Gestern fand dazu die eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt, die finale Beratung im Gemeinderat ist für Ende Mai geplant. Danach geht der Entwurf zur Prüfung an das Regierungspräsidium.

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