(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Wild aufgestellte Altkleidercontainer gehören bald der Vergangenheit an: Die Stadt Lörrach hat ein Standort- und Sondernutzungskonzept erarbeitet, um die Aufstellung solcher Container im öffentlichen Verkehrsraum einheitlich und rechtssicher zu regeln.
Laut Stadtverwaltung sollen künftig nur noch genehmigte Standorte vergeben werden – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder gemeinnützige Anbieter handelt. Ziel ist es, sogenannte „wilde Aufstellungen“ zu verhindern, die Gesamtanzahl der Container durch Standortbündelung zu reduzieren und die Vermüllung besser zu kontrollieren.
Das Konzept betrifft ausschließlich den öffentlichen Verkehrsraum. Für Container auf städtischen Grundstücken, wie etwa beim Hallenbad oder an Festhallen, gelten weiterhin vertragliche Regelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das deutlich machte, dass Container im Straßenraum nur aus straßenrechtlichen Gründen abgelehnt werden dürfen. Die Stadt kommt damit einer gerichtlichen Anregung nach und will laut Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić mit dem Konzept mehr Ordnung, Transparenz und Sauberkeit schaffen.
Nach politischer Zustimmung im Juli sollen alle bisherigen Genehmigungen auslaufen – neue Anträge müssen gestellt werden.