(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Die Stadt Lörrach bereitet die Umsetzung vom sogenannten „Bauturbo“ vor. Die Verwaltung hat dazu einen ersten Bericht vorgelegt. Ziel ist es, neue gesetzliche Möglichkeiten für schnelleren Wohnungsbau gezielt und rechtssicher zu nutzen.
Grundlage ist ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es erlaubt Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom bestehenden Bauplanungsrecht, um zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen. Entscheidend ist dabei immer die Zustimmung der jeweiligen Kommune.
Die Stadt sieht darin eine Chance für ihre Wohnraumoffensive 2035. Besonders die Innenentwicklung soll gestärkt werden, also das Bauen innerhalb bereits bestehender Siedlungsgebiete. Gleichzeitig betont die Verwaltung, dass der „Bauturbo“ kein Automatismus sei. Jede Anwendung müsse im Einklang mit städtebaulichen Zielen, Nachbarinteressen und öffentlichen Belangen erfolgen.
Aktuell befindet sich Lörrach in der ersten Phase der Umsetzung. Dabei werden strategische Leitlinien für die Anwendung des Instruments erarbeitet. Ziel ist es, diese Grundlagen noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschließen zu lassen.
Künftig könnte der „Bauturbo“ vor allem in Wohngebieten oder in wohngeprägten Bereichen gemischter Quartiere genutzt werden. Voraussetzung ist unter anderem eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie eine städtebaulich verträgliche Planung.
Die Stadt will außerdem qualitative Anforderungen festlegen. Dazu gehören etwa sozial geförderter Wohnraum, Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie klare städtebauliche Konzepte für Wohnen, Freiräume und Mobilität.





