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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Herbolzheim (Sitzungsvorlage 113/26)
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Die Bürgerinnen und Bürger von Herbolzheim sollen über die Zukunft vom sogenannten Schindlerhaus in der Friedrichstraße entscheiden. Ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Verkauf und Abriss hat nach Prüfung von der Stadtverwaltung alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Gemeinderat berät am Donnerstag, 23. Juli, über die Zulässigkeit. Die Verwaltung empfiehlt, das Bürgerbegehren anzunehmen und den Bürgerentscheid am Sonntag, 25. Oktober, durchzuführen.

Die Abstimmungsfrage soll lauten: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 23.04.2026 zur Vorlage 065/26 aufgehoben und dadurch der Verkauf des historischen Schindlerhauses, Friedrichstraße 32, und dessen Abriss verhindert wird.“

Der Gemeinderat hatte im April beschlossen, mehrere Grundstücke in der Friedrichstraße an die Rendler Bau GmbH aus Offenburg zu vergeben. Geplant ist ein Neubau mit Wohnungen, Räumen für den DRK-Ortsverein, Praxen und einer Tiefgarage. Auf dem Gelände befinden sich derzeit unter anderem das Schindlerhaus, ein weiteres Mehrfamilienhaus und die Rettungswache.

Gegen diese Entscheidung gründete sich die Initiative „Erhaltung des Stadtbildes“. Insgesamt wurden 1.014 Unterschriften eingereicht. Nach Prüfung von der Stadt sind davon 944 gültig. Das entspricht rund elf Prozent von den 8.428 Wahlberechtigten. Erforderlich wären sieben Prozent gewesen.

Auch die Frist wurde eingehalten. Das Bürgerbegehren ging am 8. Juli und damit innerhalb von drei Monaten nach dem Gemeinderatsbeschluss ein.

Die Stadtverwaltung hält dennoch weiter am Verkauf und an der geplanten Neubebauung fest. Eine Besichtigung durch das Landesamt für Denkmalpflege habe ergeben, dass das Gebäude kein Kulturdenkmal sei. Ob es sich trotzdem um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, müsse die Stadt selbst bewerten.

Der Bürgerentscheid könnte nur entfallen, wenn der Gemeinderat seinen bisherigen Beschluss aufhebt und damit dem Anliegen von der Initiative vollständig folgt. Da die Verwaltung dies nicht empfiehlt, soll die Bevölkerung abstimmen.

Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, reicht nicht allein eine Mehrheit von den abgegebenen gültigen Stimmen. Die Ja-Stimmen müssen gleichzeitig mindestens 20 Prozent von allen Stimmberechtigten entsprechen. Wird dieses sogenannte Zustimmungsquorum nicht erreicht, entscheidet erneut der Gemeinderat.

Vor der Abstimmung soll es neben schriftlichen Informationen auch eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Dort sollen sowohl die Position von der Stadt als auch die Argumente von den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens vorgestellt werden.

Die zusätzlichen Kosten für die Organisation und Durchführung vom Bürgerentscheid müssen noch vom Gemeinderat genehmigt werden.

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