Person crossing a zebra-striped crosswalk at night, seen from above.
BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Heitersheim will Zebrastreifen und neue Parkregeln planen

In Heitersheim könnten am Amor-Kreisverkehr zwei weitere Zebrastreifen entstehen. Gleichzeitig will die Stadt die Parksituation in der Badhausstraße neu ordnen, nachdem Kontrollen dort zu zahlreichen Verwarnungen und Beschwerden geführt haben. Über beide Verkehrsthemen entscheidet der Gemeinderat am Dienstag, 13. Oktober.

Am Amor-Kreisverkehr geht es um Fußgängerüberwege in der Poststraße und der Straße Am Sulzbach. In den beiden anderen Armen des Kreisverkehrs – Im Stühlinger und in der Hauptstraße – gibt es bereits Zebrastreifen.

Der Wunsch nach einem zusätzlichen Übergang in der Poststraße auf Höhe des Alten Rathauses wurde nach Angaben der Stadt bereits mehrfach aus der Bevölkerung und dem Gemeinderat vorgebracht. Auch das 2022 beschlossene Radverkehrskonzept sieht die Maßnahme vor.

Neue Regeln verbessern Chancen für Zebrastreifen

Bislang scheiterte das Vorhaben jedoch an den Voraussetzungen. Die gezählten Fußgängerzahlen lagen deutlich unter dem damaligen Richtwert von 50 querenden Menschen pro Stunde. Zuletzt lehnte die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamts einen Zebrastreifen 2025 ab.

Eine Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung eröffnet nach Einschätzung der Stadt nun eine neue Chance. Die bisherigen Verkehrszahlen gelten demnach nur noch als unverbindliche Empfehlungen.

Hinzu kommt eine Empfehlung des Landes für Kreisverkehre: Sind die Voraussetzungen für einen Zebrastreifen an einem Arm erfüllt, sollen grundsätzlich auch die anderen Querungsstellen entsprechend ausgestattet werden. Besonders berücksichtigt werden dabei Menschen mit Sehbehinderung.

Die Stadt will deshalb einen neuen Anlauf für Zebrastreifen in der Poststraße und Am Sulzbach nehmen. Eine Genehmigung ist damit allerdings noch nicht garantiert.

Mindestens 30.000 Euro pro Übergang

Stimmt der Gemeinderat zu, beantragt die Verwaltung zunächst die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt. Erst bei einem positiven Bescheid soll weitergeplant werden.

Die beiden Übergänge müssten barrieregerecht ausgebaut werden und eine gesonderte Beleuchtung erhalten. Die Stadt rechnet deshalb mit Kosten von mindestens 30.000 Euro pro Zebrastreifen. Eine Förderung von 50 Prozent durch das Land ist möglich. Im Haushalt 2026 sind zunächst 15.000 Euro eingeplant.

Neue Regeln für Badhausstraße

Beim zweiten Verkehrsthema geht es um die Badhausstraße zwischen den Hausnummern 5 und 17. Seit der Gemeindevollzugsdienst seine Kontrollen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet hat, wurden dort zahlreiche Autofahrer wegen falschen Parkens verwarnt.

Dabei zeigt sich nach Darstellung der Stadt ein grundsätzliches Problem: Wer auf dem Gehweg beziehungsweise Gehstreifen parkt, verstößt gegen die Regeln. Werden Fahrzeuge dagegen ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellt, bleibt aufgrund der schmalen Fahrbahn teilweise zu wenig Platz für Lastwagen oder landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Die Stadt will deshalb künftig mit Beschilderung eindeutig festlegen, wo Autos stehen dürfen.

Teilweise Parken auf Gehweg erlaubt

Auf der südlichen Straßenseite sollen vorhandene Parkstände gekennzeichnet und an bestimmten Stellen das Parken auf dem Gehweg erlaubt werden. Dort besteht nach Angaben der Verwaltung ohnehin kein durchgehender Gehweg beziehungsweise Gehstreifen.

Auf der nördlichen Seite soll stellenweise das Parken mit einer Fahrzeughälfte auf dem Gehweg zugelassen werden. Gleichzeitig soll dort ein durchgängiger Bereich für Fußgänger erhalten bleiben. An geeigneten Stellen wäre weiterhin normales Parken am Straßenrand möglich.

Damit soll zugleich genügend Fahrbahnbreite für Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge verbleiben.

Zusätzlich möchte die Stadt die bestehende Grenzmarkierung – die sogenannte Zickzacklinie – im vorderen Bereich der Badhausstraße bei Hausnummer 6 verlängern. Auch dadurch soll insbesondere landwirtschaftlichen Fahrzeugen die Durchfahrt erleichtert werden.

Der Vorschlag wurde nach Angaben der Stadt am 2. Oktober mit den Gewerbetreibenden vor Ort besprochen. Deren Belange seien soweit möglich berücksichtigt worden. Gleichzeitig stellt die Verwaltung klar, dass aufgrund der bestehenden baulichen Verhältnisse keine optimale Lösung möglich sei.

Für beide Verkehrsvorhaben gilt: Der Gemeinderat entscheidet zunächst über die Vorschläge. Anschließend muss die Untere Verkehrsbehörde die jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen genehmigen.

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