FREIBURG

Freiburg will Gebühren für Gehwegreinigung erhöhen

Für die Gehwegreinigung in der Innenstadt von Freiburg und im Stühlinger sollen Anlieger ab 2027 mehr bezahlen. Die Stadt hat die Gebühren für die Jahre 2027 und 2028 neu kalkuliert. In der Innenstadt ist eine Erhöhung um 10,76 Prozent vorgesehen, im Stühlinger um 11,51 Prozent. Der Gemeinderat entscheidet am Dienstag, den 29. September, darüber.

In der Innenstadt, wo die Gehwege täglich gereinigt werden, soll die Gebühr von bisher 34,96 Euro auf 38,72 Euro pro Frontmeter und Jahr steigen. Das sind 3,76 Euro mehr.

Im Stühlinger mit drei Reinigungen pro Woche steigt die Gebühr von 23,28 Euro auf 25,96 Euro pro Frontmeter und Jahr. Das entspricht einem Plus von 2,68 Euro.

Entscheidend ist die Länge vom Grundstück

Berechnet wird die Gebühr nach den sogenannten Frontmetern. Entscheidend ist also die Länge der Grundstücksseiten entlang der jeweiligen Straße. Auch sogenannte Hinterliegergrundstücke können einbezogen werden, wenn sie von der Gehwegreinigung profitieren.

Ein Beispiel: Bei einem Grundstück mit zehn maßgeblichen Frontmetern würden in der täglich gereinigten Innenstadt künftig 387,20 Euro pro Jahr anfallen. Im Stühlinger wären es bei zehn Frontmetern 259,60 Euro.

Als Gründe für die höheren Gebühren nennt die Stadt steigende Personal-, Material-, Kraftstoff- und Fahrzeugkosten sowie höhere Kosten für die Entsorgung vom Kehricht.

Stadt trägt weiterhin 15 Prozent

Die Kosten werden nicht vollständig auf die Anlieger umgelegt. Weil saubere Gehwege auch im Interesse der Allgemeinheit liegen, übernimmt die Stadt weiterhin einen Anteil von 15 Prozent.

Insgesamt steigen die kalkulierten Aufwendungen für Reinigung, Schneeräumen und Streuen von rund 955.400 Euro auf rund 1,06 Millionen Euro. Gleichzeitig sollen die Einnahmen aus den Gebühren auf rund 900.300 Euro steigen.

Für den städtischen Haushalt verbleiben ab 2027 jährlich rund 158.900 Euro. Das sind etwa 15.600 Euro mehr als bei der bisherigen Kalkulation.

Keine weiteren Straßen kommen hinzu

Der Geltungsbereich soll vorerst nicht ausgeweitet werden. Bei einer früheren Beratung war noch empfohlen worden, weitere Straßen in die städtische Gehwegreinigung aufzunehmen. Nach einer erneuten Prüfung sieht die Verwaltung aktuell jedoch keinen akuten Handlungsbedarf.

Neben den neuen Gebühren soll die Satzung an einer Stelle verständlicher formuliert werden. Dabei wird klargestellt, dass sich die Reinigungspflichten nicht ausschließlich auf Baumscheiben beziehen, sondern auch Baumstreifen und andere entsprechende Flächen umfassen.

Stimmt der Gemeinderat zu, gelten die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2027. Die Kalkulation muss spätestens nach drei Jahren erneut überprüft werden.

Bild: Marcel Hiller, BreisgauLIVE vor Ort (Archivbild)

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