(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Freiburg
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Grundwasser aus dem eigenen Brunnen zur Gartenbewässerung nutzen? In Freiburg ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Bei wiederholten Kontrollen hat die Stadt jetzt auf mehreren Grundstücken Grundwasserentnahmen festgestellt, die nicht angezeigt oder nicht erlaubt waren.
Das Umweltschutzamt erinnert deshalb Grundstückseigentümer daran, ihre Brunnen und andere Anlagen zur Grundwasserentnahme zu überprüfen. Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Nutzung zulässig ist, soll sich an die untere Wasserbehörde wenden.
Handschwengelpumpe kann erlaubt sein
Grundsätzlich darf Grundwasser für kleingärtnerisch genutzte Flächen in geringen Mengen mit einem einfachen Brunnen und einer Handschwengelpumpe entnommen werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist dafür nicht erforderlich.
Allerdings muss auch ein solcher Brunnen beziehungsweise die Erschließung vom Grundwasser bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Elektrische Pumpen zur Gartenbewässerung nicht genehmigungsfähig
Anders sieht es bei elektrischen oder motorbetriebenen Pumpen und vergleichbaren technischen Anlagen aus. Für solche Grundwasserentnahmen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Für die Gartenbewässerung werden solche Entnahmen in Freiburg laut Stadt jedoch nicht genehmigt. Grund dafür ist die hohe Nutzungsdichte vom Grundwasser im Raum Freiburg. Durch die Summe der Entnahmen seien erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten.
Wer Grundwasser ohne die notwendige Erlaubnis entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadt verweist dabei auch auf zunehmende Hitze und längere Trockenperioden. Grundwasser sei eine besonders wertvolle und endliche Ressource.







