(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Freiburg
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Wer an heißen Tagen in der Dreisam in Freiburg Abkühlung sucht, muss künftig aufpassen: Bei Niedrigwasser ist das Betreten des Flussbetts in einem Abschnitt der Dreisam künftig verboten – ein Betretungsverbot wird per Allgemeinverfügung erlassen.

Ab Freitag gilt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg. Sie greift immer dann, wenn der Wasserstand am Pegel Ebnet unter 42 Zentimeter fällt. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Oberaubrücke an der Fabrikstraße und der Leo-Wohleb-Brücke. Dann dürfen weder Menschen noch Haustiere das Gewässer betreten. Auch Baden ist in diesem Bereich untersagt.

Hintergrund ist der Schutz der Fische. Durch anhaltende Hitze und Trockenheit führt die Dreisam immer häufiger sehr wenig Wasser. Viele Fische ziehen sich dann in sogenannte Kaltwasserpools zurück, die das Regierungspräsidium Freiburg bereits 2022 auf Höhe der Brauerei Ganter angelegt hat. Dort tritt kühleres Grundwasser aus und bietet den Tieren einen der letzten Rückzugsorte.

Wer diese Bereiche betritt oder mit Hunden nutzt, schreckt die Fische auf und verdrängt sie aus den lebenswichtigen Rückzugsräumen. Mit dem Betretungsverbot soll ihr Überleben in Trockenphasen gesichert werden.

Ob das Verbot gilt, richtet sich ausschließlich nach dem aktuellen Wasserstand und nicht nach einer festen Jahreszeit. Der Pegelstand kann jederzeit online oder telefonisch abgefragt werden.

Der städtische Vollzugsdienst wird die Einhaltung der Regel kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bild: Stadt Freiburg

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