(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Staufen im Breisgau, Sitzungsvorlage BV-26/2026 & Anhänge
Drei verkaufsoffene Sonntage sollen 2026 die Innenstadt beleben: Der Gemeinderat in Staufen entscheidet über entsprechende Termine. Am Mittwoch, 4. März 2026, steht die Freigabe im öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung.
Nach Angaben der Stadtverwaltung hat der Gewerbeverein Staufen e. V. für den 29. März 2026 zum „Blühenden Staufen“, den 3. Mai 2026 zum „Oldtimer Sonntag“ sowie den 4. Oktober 2026 zum „Fabelhaften Staufen“ eine Ladenöffnung beantragt. Nach dem baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz sind bis zu drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulässig.
Geplant ist, die Öffnungszeiten jeweils auf maximal fünf Stunden zu begrenzen. Am 29. März und 4. Oktober sollen die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen, am 3. Mai von 12 bis 17 Uhr. Die Öffnungen liegen laut Verwaltung außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten.
Die katholische Kirchengemeinde wurde angehört. In einer Rückmeldung verweist Pfarrer Michael Maas zwar auf seine grundsätzliche Zurückhaltung gegenüber verkaufsoffenen Sonntagen und darauf, dass zwei Termine auf Palmsonntag und Erntedank fallen. Gleichzeitig werde positiv bewertet, dass die Öffnungszeiten erst nach den Gottesdiensten beginnen.
Mit dem Beschluss würde die Stadt die erforderliche Allgemeinverfügung erlassen und die rechtlichen Schritte nach dem Ladenöffnungsgesetz einleiten.





