(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Freiburg
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Wer im südlichen Holbeinviertel in Freiburg wohnt, soll künftig leichter einen Parkplatz finden. Deshalb erweitert die Stadt das bestehende Gebiet für das Bewohnerparken. Die neuen Regelungen treten am Dienstag, 28. Juli, in Kraft.
Das Bewohnerparkgebiet reicht künftig bis zur Hans-Thoma-Straße. Begrenzt wird es künftig durch die Lorettostraße im Norden, die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden, den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße im Westen sowie die Günterstalstraße im Osten.
Auch in der Lorettostraße gibt es Änderungen: Die Hausnummern 1 bis 35 sowie die Günterstalstraße 56 wechseln vom Bewohnerparkgebiet „Unterwiehre 2“ ins „Holbeinviertel“. Bereits ausgestellte Parkausweise behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit und können in beiden Gebieten genutzt werden.
Ausgenommen von der Neuregelung bleibt der Platz am Holbeinpferd. Dort sollen Pendlerinnen und Pendler weiterhin auf Bus und Bahn umsteigen können.
Außerdem endet das bislang geduldete Parken auf den unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und der Holbeinstraße. Die Stadt möchte dadurch die Situation für Fußgänger verbessern und die Grünflächen wiederherstellen.
Wer bereits einen Bewohnerparkausweis für das Holbeinviertel besitzt, muss nichts unternehmen. Der Ausweis gilt automatisch für das erweiterte Gebiet. Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Bereichs können ab dem 28. Juli einen Bewohnerparkausweis online beantragen. Voraussetzung ist, dass sie dort gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz besitzen.
Die Gebühren betragen 100 Euro für sechs Monate oder 200 Euro für zwölf Monate.
Wer keinen Bewohnerparkausweis besitzt, muss künftig werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen. Im Holbeinviertel kostet das Parken in der Gebührenzone 3 künftig 1,80 Euro pro Stunde oder neun Euro für bis zu 24 Stunden. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos.
Bild: Stadt Freiburg








