(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle, um Wiederverwendung und Recycling zu fördern. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist dies bereits etabliert. An 170 Standorten stehen rund 310 Altkleider-Container gemeinnütziger und gewerblicher Sammler bereit.
Gut erhaltene Kleidung, Schuhe sowie Bettwäsche und Tischdecken sollten über die Container entsorgt werden. Stark beschädigte oder verschmutzte Textilien gehören weiterhin in die Restmülltonne.
Aktuell sind die Recyclingkapazitäten voll ausgelastet, daher ist eine sorgfältige Trennung der Textilien besonders wichtig. Alle Containerstandorte sind über das BürgerGIS auf der Website der Abfallwirtschaft abrufbar.