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Sasbach: Bürger entscheiden über Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen

In Sasbach im Ortenaukreis steht am Sonntag, 29. November 2026, ein Bürgerentscheid über den Umgang mit Verkehrslärm an. Die Wahlberechtigten entscheiden darüber, ob die Gemeinde die Erstellung eines Lärmaktionsplans für ihre Hauptverkehrsstraßen beauftragen soll. Dabei geht es um die Grundlage für mögliche spätere Lärmschutzmaßnahmen – nicht unmittelbar um die Einführung von Tempo 30.

Die Abstimmung geht auf ein Bürgerbegehren zurück, das der Gemeinderat am 20. Juli 2026 für zulässig erklärt hat.

Worüber wird abgestimmt?

Die Abstimmungsfrage lautet:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sasbach die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet beauftragt?“

Wer mit Ja stimmt, spricht sich für die Beauftragung des Plans aus. Ein Nein bedeutet, dass die Gemeinde den Plan nicht beauftragen soll.

Ein Lärmaktionsplan untersucht die Belastung durch Straßenverkehrslärm und mögliche Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Dazu können beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Veränderungen an Straßen gehören.

Ob solche Maßnahmen später tatsächlich umgesetzt werden, hängt von den Untersuchungsergebnissen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Ein Ja beim Bürgerentscheid führt deshalb nicht automatisch zu Tempo 30.

Diese Straßen sind betroffen

Nach den Informationen der Gemeinde umfasst die Abstimmung folgende Straßen:

  • Hauptstraße
  • Bühler Straße
  • Erlenbadstraße
  • Obersasbacher Straße
  • Sasbachwaldener Straße
  • Schulstraße

Unterschiedliche Positionen zum Lärmschutz

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Elke Bremer und Gregor Seiler, sehen in einem Lärmaktionsplan eine wichtige Voraussetzung, um die Belastung der Anwohner zu untersuchen und geeignete Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Sie verweisen unter anderem auf gesundheitliche Folgen von Verkehrslärm und mögliche Vorteile niedrigerer Geschwindigkeiten.

Auch Gemeinderäte der FBL und der Grünen unterstützen die Erstellung eines Lärmaktionsplans. Sie sehen darin eine Grundlage für künftige Entscheidungen zum Lärmschutz.

Gemeinderäte der CDU und der Jungen Liste lehnen das Vorhaben dagegen ab. Sie verweisen auf Kosten von mehr als 20.000 Euro, bezweifeln den praktischen Nutzen und befürchten zusätzliche Verkehrsbelastungen in Wohnstraßen durch mögliche Verkehrsverlagerungen.

Bürgermeisterin Dijana Opitz hält eine Lärmaktionsplanung grundsätzlich für sinnvoll, möchte aber zunächst die Fertigstellung der Nordtangente abwarten. Sie spricht sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Beauftragung aus.

Wann ist der Bürgerentscheid gültig?

Für eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen allein nicht aus.

Die erfolgreiche Antwort muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreichen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

Wird das erforderliche Zustimmungsquorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und kann grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid geändert werden.

Wer darf am 29. November abstimmen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sasbach haben.

Die Wahllokale sind am Sonntag, 29. November, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid und zur Briefwahl stellt die Gemeinde auf www.sasbach.de in der Rubrik „Bürgerentscheid 2026“ bereit.

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