ORTENAUKREIS

Lahr führt Bettensteuer ein: IHK warnt vor Belastungen

Wer ab dem 1. April 2027 in Lahr übernachtet, muss mit einer zusätzlichen Bettensteuer rechnen. Der Gemeinderat hat die Einführung beschlossen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein kritisiert die Entscheidung und befürchtet Nachteile für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.

Die IHK warnt insbesondere vor steigenden Kosten, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und möglichen Wettbewerbsnachteilen. Wie hoch die Steuer für einzelne Übernachtungen ausfallen wird, geht aus der vorliegenden Mitteilung nicht hervor.

Nur ein Teil der Einnahmen für den Tourismus

Ein zentraler Kritikpunkt der IHK ist die geplante Verwendung der Steuereinnahmen.

Laut der von der IHK zitierten Beschlussvorlage sollen zehn Prozent der Einnahmen für touristische Maßnahmen eingesetzt werden. Auf Grundlage der bisherigen Prognosen wären das jährlich rund 20.000 bis 25.000 Euro.

Der größere Teil der Einnahmen würde damit nicht gezielt für touristische Maßnahmen verwendet.

Die IHK hält den erwarteten Nutzen für den Tourismus im Verhältnis zur zusätzlichen Belastung der Betriebe für zu gering.

„Wir respektieren die Entscheidung des Gemeinderats. Dennoch halten wir die Bettensteuer für ein falsches Signal in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit“, erklärt Alwin Wagner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein.

Auswirkungen sollen nach zwei Jahren überprüft werden

Die IHK fordert, die Folgen der neuen Steuer genau zu beobachten. Dabei gehe es unter anderem um die tatsächlichen Einnahmen, den Verwaltungsaufwand für die Betriebe und mögliche Veränderungen bei den Übernachtungszahlen.

Die vorgesehene Überprüfung nach zwei Jahren soll nach Ansicht der Kammer zeigen, ob die Steuer ihre Ziele erreicht und welche Belastungen dadurch entstehen.

Trotz ihrer Kritik bietet die IHK der Stadtverwaltung und den betroffenen Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung an.

Die Stadt Lahr erhält mit der Bettensteuer zusätzliche Einnahmen für ihren Haushalt. Die IHK stellt dagegen infrage, ob der erwartete touristische Mehrwert die wirtschaftlichen Nachteile für die Betriebe aufwiegt.

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