(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Bundespolizei Weil am Rhein

Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein hat die Räumung eines besetzten Bahngeländes in Neuenburg am Rhein angeordnet. Die Allgemeinverfügung betrifft das Grundstück der Deutschen Bahn AG am Bahnhof und fordert, dass alle Personen und Gegenstände das Gelände bis spätestens 31. Dezember 2024 verlassen.

Das Gelände wird von der Bahn für Arbeiten an der Bahnstrecke benötigt. Bei Nichtbefolgung der Anordnung drohen Zwangsmaßnahmen. Ein Betretungsverbot gilt zudem bis Ende Januar 2025.

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