Ein 41-Jähriger soll nach einem Parfum-Diebstahl in Freiburg einen Detektiv angegriffen haben. Nun steht er auch wegen Widerstands gegen Polizisten vor Gericht.
Parfum-Diebstahl in Freiburg: Angriff auf Detektiv
Ein gestohlener Parfumtester, ein Angriff auf einen Kaufhausdetektiv und ein mitgeführtes Messer: Ein Vorfall in einem Drogeriemarkt in Freiburg beschäftigt jetzt das Amtsgericht. Ein 41-jähriger Mann muss sich ab Montag, 19. Oktober, wegen mehrerer Straftaten verantworten. Auch eine gewaltsame Auseinandersetzung mit der Polizei in Bad Krozingen gehört zu den Vorwürfen.
Detektiv nach Diebstahl angegriffen?
Der erste Vorfall soll sich am 25. Juni 2024 in einem dm-Markt in Freiburg ereignet haben. Laut Anklage entwendete der 41-Jährige dort einen Parfumtester. Ein Kaufhausdetektiv bemerkte den mutmaßlichen Diebstahl und bat den Mann deshalb in ein Büro.
Doch statt der Aufforderung zu folgen, soll der Beschuldigte den Detektiv körperlich angegriffen haben, um mit seiner Beute fliehen zu können. Dabei soll er ein Teppich-Klappmesser bei sich getragen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem schweren räuberischen Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung vor.
Auch Polizist in Bad Krozingen verletzt
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft einen Vorfall am Bahnhof Bad Krozingen am 6. Mai 2026. Dort wollten Polizeibeamte den Mann aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festnehmen.
Der 41-Jährige soll sich massiv gegen die Festnahme gewehrt haben. Dabei erlitt laut Anklage ein Polizeibeamter Verletzungen.
Deshalb muss sich der Angeklagte auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Verbindung mit Körperverletzung verantworten. Weitere Diebstahlsvorwürfe sind ebenfalls Gegenstand vom Verfahren.
Prozess beginnt am Montag in Freiburg
Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, 19. Oktober 2026, um 9 Uhr vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg in der Kaiser-Joseph-Straße 257a. Verhandelt wird in Sitzungssaal 4.
Der 41-jährige deutsche Angeklagte befindet sich derzeit in Haft. Ob die Vorwürfe zutreffen, muss das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

