Im Fall um gestohlenes Zahngold und Wertgegenstände beim Eigenbetrieb Friedhöfe in Freiburg ist ein Angeklagter zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben der Stadt ordnete das Amtsgericht Freiburg außerdem die Einziehung von rund 250.000 Euro aus dem Verkauf von Gold und Schmuck an.
Der Prozess fand am Montag und Mittwoch vor dem Amtsgericht Freiburg statt. Verurteilt wurde der ehemalige Bestatter laut Mitteilung wegen der Entwendung von Gold und Schmuck sowie wegen des Fotografierens eines Gewaltopfers und der Weitergabe der Bilder an zwei Personen. Auch die Ehefrau des Angeklagten wurde wegen ihrer Beteiligung an der Entwendung von Gold und Schmuck verurteilt. Welche Strafe sie erhielt, nennt die Mitteilung nicht.
Bekannt geworden war der Verdacht im September 2024 durch einen anonymen Brief an die Stadt. Daraufhin wurden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Nach Darstellung der Stadt bestätigten die Ermittlungen einen Einzelfall.
Als Konsequenz wurden die Abläufe beim Eigenbetrieb Friedhöfe verändert. Unter anderem gelten inzwischen erweiterte Dokumentationspflichten und häufiger das Vier-Augen-Prinzip. Außerdem werden Särge nach der zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt versiegelt. Die Maßnahmen würden regelmäßig kontrolliert.
Die Stadt und der Eigenbetrieb entschuldigen sich bei den Angehörigen und Nahestehenden möglicherweise betroffener Verstorbener. Nach rund zwei Jahren ist das Strafverfahren laut Stadt nun abgeschlossen.

