Sportvereine in Freiburg sollen ab 2030 nur noch städtische Fördermittel erhalten, wenn sie über ein Schutzkonzept zur Prävention interpersonaler Gewalt verfügen. Das sieht eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor, über die der Gemeinderat am 20. Oktober entscheiden soll.
Die neue Voraussetzung soll für Förderanträge gelten, die ab dem 1. Januar 2030 gestellt werden. Damit erhalten die Vereine nach dem Willen der Verwaltung mehrere Jahre Zeit, entsprechende Strukturen aufzubauen.
Als Nachweis soll die Erfüllung der Anforderungen des Projekts „Schutzschild im & für den Sport“ der Badischen Sportjugend gelten. Der Badische Sportbund Freiburg soll die Vereine fachlich begleiten und bestätigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung über die eigentliche Förderung bleibt bei der Stadt.
Schutz vor Gewalt für Kinder und Erwachsene
Zu den vorgesehenen Mindeststandards gehören unter anderem feste Ansprechpersonen, Verhaltensregeln sowie Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Für Mitarbeiter, die Kinder und Jugendliche betreuen, ist zudem in regelmäßigen Abständen die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis vorgesehen.
Im weiteren Verlauf des „Schutzschild“-Prozesses sollen zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem ein Interventionsplan für Fälle sexualisierter Belästigung und Gewalt sowie regelmäßige Schulungen. Auch eine entsprechende Positionierung in der Vereinssatzung oder einer eigenen Ordnung ist vorgesehen.
Die Stadt begründet die geplante Änderung damit, den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im organisierten Sport zu stärken. Im Kinder- und Jugendbereich gebe es bereits unterschiedlich ausgeprägte Schutzstrukturen. Nachholbedarf sieht die Verwaltung auch beim Schutz von Erwachsenen.
Keine eigene Prüfung durch die Stadt
Die Stadt selbst soll die Schutzkonzepte nicht inhaltlich prüfen. Dafür soll auf die Strukturen und die Expertise des Badischen Sportbundes zurückgegriffen werden. Auch Vereine, die bereits ein eigenes Schutzkonzept haben, sollen dieses im Rahmen des Projekts prüfen und bestätigen lassen können.
Zusätzliche Kosten für den städtischen Haushalt erwartet die Verwaltung durch die Änderung der Sportförderungsrichtlinien nicht.
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage bereits am 8. Oktober beraten. Am 14. Oktober steht sie im Sportausschuss auf der Tagesordnung. Die abschließende Entscheidung soll der Gemeinderat am 20. Oktober treffen.

