Hecken, Sträucher und Bäume dürfen in Freiburg Geh- und Radwege nicht einengen oder Verkehrsschilder verdecken. Die Stadt fordert Grundstückseigentümer deshalb auf, überhängende Pflanzen jetzt zurückzuschneiden. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, kann bei Schäden haftbar gemacht werden.
Seit dem 1. Oktober sind stärkere Rückschnitte wieder zulässig. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken und andere Gehölze von Oktober bis einschließlich Februar stärker zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Von März bis Ende September gelten dagegen Einschränkungen zum Schutz von Tieren.
Eine Ausnahme besteht laut Stadt, wenn ein Rückschnitt zur Verkehrssicherung notwendig ist. Befinden sich allerdings Nester mit Eiern oder Jungvögeln in den Pflanzen, sollen Eigentümer die Arbeiten unterbrechen und das weitere Vorgehen mit Freiburgs unterer Naturschutzbehörde abstimmen. Formschnitte sind nach Angaben der Stadt ganzjährig möglich.
Diese Höhen müssen frei bleiben
Für die Verkehrssicherheit gelten konkrete Vorgaben: Über Fahrbahnen muss der Luftraum bis zu einer Höhe von 4,50 Metern frei bleiben. Über Geh- und Radwegen sind es 2,50 Meter.
Bäume, Hecken und Sträucher dürfen außerdem nicht in den Straßenraum hineinragen. Das Garten- und Tiefbauamt fordert Eigentümer beziehungsweise deren Beauftragte deshalb auf, die Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Das ist auch aus Haftungsgründen relevant: Kommt jemand beispielsweise durch überhängende Pflanzen oder herabfallende Äste zu Schaden, können Grundstückseigentümer nach Angaben der Stadt haftbar gemacht werden.

