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Ottenhöfen darf sich ab November offiziell „Mühlendorf“ nennen

Ottenhöfen im Schwarzwald bekommt einen neuen offiziellen Namenszusatz: Die Gemeinde im Ortenaukreis darf sich ab dem 1. November 2026 „Mühlendorf“ nennen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die dafür notwendige Genehmigung erteilt.

Die Zusatzbezeichnung verweist auf die zahlreichen historischen Mühlen, für die Ottenhöfen seit Jahrzehnten bekannt ist. Sie prägen nach Angaben vom Innenministerium die Geschichte, das Ortsbild und den Tourismus der Gemeinde.

Eine wichtige Rolle beim Erhalt der Mühlen spielte der Schwarzwaldverein. Bereits in den 1970er-Jahren entstand in Ottenhöfen das Projekt „Schwarzwaldmühlen“. Rund 30 Mitglieder begannen damals, teilweise vom Verfall bedrohte Mühlen mit Spenden und öffentlichen Fördermitteln zu restaurieren und instand zu setzen.

Über viele Jahre engagierten sich zahlreiche freiwillige Helfer für den Erhalt der historischen Anlagen.

„Mühlendorf“ kann auf Ortstafeln stehen

Mit der Genehmigung kann Ottenhöfen die Bezeichnung „Mühlendorf“ künftig offiziell führen. Solche kommunalrechtlichen Zusatzbezeichnungen dürfen unter anderem auf den Ortstafeln an den Ortseingängen erscheinen.

Innenminister Manuel Hagel sieht darin eine Möglichkeit, die örtliche Identität zu stärken und die Mühlen als besonderes Merkmal der Gemeinde hervorzuheben.

Grundlage ist eine Änderung der Gemeindeordnung, die der Landtag im Dezember 2020 beschlossen hatte. Seit Einführung der neuen Regelung wurden nach Angaben vom Innenministerium fast 80 kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen genehmigt.

Gemeinden können eine solche Bezeichnung beantragen, wenn drei Viertel aller Mitglieder vom Gemeinderat zustimmen. Anschließend ist die Genehmigung vom Innenministerium erforderlich.

Für Ottenhöfen gilt die neue Zusatzbezeichnung ab dem 1. November.

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