FREIBURG

Freiburg: Rechtsstreit zwischen Drag Queen und AfD erneut vor Gericht

Der Rechtsstreit zwischen der Drag Queen „Dita Whip“ aus Freiburg und dem AfD-Kreisverband geht in die nächste Instanz. Am Dienstag, 6. Oktober, verhandelt der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg über die Berufung der AfD-Seite. Das Landgericht Freiburg hatte der Drag Queen im Juni untersagt geglaubte Bildnutzung im Landtagswahlkampf als rechtswidrig bewertet und ihr mit dem Unterlassungsbegehren Recht gegeben.

Im Mittelpunkt steht ein Foto, das den Kläger in seiner Rolle als „Dita Whip“ zeigt. Er hatte am 28. Februar 2026 anlässlich des „Zero Discrimination Day“ eine Kinderbuchlesung in der Stadtbibliothek Freiburg durchgeführt. Unterstützt wurde die Veranstaltung laut Gericht von einem Verein und der städtischen Geschäftsstelle Diversity & Antidiskriminierung.

Der AfD-Kreisverband Freiburg und dessen redaktionell verantwortlicher Vertreter verwendeten anschließend ein Bild des Klägers für eine online veröffentlichte Text- und Bildcollage im baden-württembergischen Landtagswahlkampf.

Darauf standen unter anderem die Aussagen „Ideologie-Irrsinn – Drag-Queens lesen in Freiburg für Kinder aus genderneutralen Büchern!“ und „Hände weg von unseren Kindern!“. Darüber stand die Überschrift „Frieden statt Krieg – Tradition statt Ideologie!“.

Landgericht gab „Dita Whip“ Recht

Der Kläger forderte die Beklagten auf, sein Bild nicht weiter zu verbreiten. Nachdem dies nach Darstellung des Gerichts erfolglos blieb, beantragte er eine einstweilige Verfügung.

Das Landgericht Freiburg gab ihm am 24. Juni 2026 Recht. Nach der Begründung vom Gericht stellte die Verwendung des Bildes in der Wahlkampf-Collage einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Grundsätzlich dürfen Bilder einer Person nach dem Kunsturhebergesetz nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Eine solche Einwilligung lag nach Feststellung des Landgerichts nicht vor.

Das Gericht hielt es zwar für naheliegend, die Kinderbuchlesung dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen. Nach seiner Abwägung verletzte die Verwendung des Fotos für die Wahlkampfwerbung jedoch berechtigte Interessen des Klägers – auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit der Beklagten.

AfD-Seite hat Berufung eingelegt

Die in erster Instanz unterlegenen Beklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Deshalb beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall.

Die mündliche Verhandlung beginnt am Dienstag, 6. Oktober, um 14 Uhr im Zentralen Prozessgebäude in der Heinrich-von-Stephan-Straße 1 in Freiburg.

Eine Entscheidung über die Berufung steht noch aus.

Aktenzeichen beim Oberlandesgericht Karlsruhe ist 14 U 110/26. Das erstinstanzliche Verfahren beim Landgericht Freiburg wurde unter 2 O 105/26 geführt.

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